Auch die besten Mitarbeiter brauchen einmal Urlaub: Bitte beachten Sie die Fenstertage am 30. April und 18. Mai 2012, an denen unsere Kanzlei ...weiter lesen!

Sie können die Höhe ihres Honorars durch eine entsprechende Kooperation und Kommunikation wesentlich beeinflussen - eigentlich selbst bestimmen: je nach Interesse / Zeit / wirtschaftlichen Überlegungen kommt es zu einer sinnvollen Arbeitsaufteilung zwischen Ihnen und unserer Kanzlei.
Grundlage unserer Honorarverrechnung sind einerseits die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2011) und andererseits die für den Auftrag aufgewendete Zeit. Bei den angeführten Sätzen handelt es sich um Nettobeträge, die gesetzliche Umsatzsteuer wird hinzugerechnet. Bei der Honorargestaltung beachten wir unsere Leitsätze:
"Der Steuerberater soll sich selbst verdienen"
Dass Sie Steuern bezahlen werden, können wir nicht verhindern. Um jedoch den Geldbeschaffungsaktionen der jeweiligen Bundesregierung nicht ausgeliefert zu sein, ist die Phantasie der Steuerprofis gefordert. Wir erarbeiten für Sie fundierte Steuerkonzepte, die auf Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation maßgeschneidert werden.
"Die teuersten Buchhaltungskosten sind dann gegeben, wenn die Buchhaltung lediglich zur Ermittlung der Steuern und Abgaben
erstellt wird."
Die Buchhaltung dient als Datengerüst für Entscheidungen der Zukunft. Die Erstellung von Budgets und Finanzplänen zur Unterstützung des Controllings wird immer wichtiger.

Als Richtwerte - bei angemessenem Arbeitsumfang und optimalem Kommunikationsfluss (gut aufbereitete Arbeitsunterlagen und Informationen Ihres Unternehmens vorausgesetzt) - können Sie je nach erforderlicher Qualifikation von folgenden Musterpreisen ausgehen:
Qualifikation Steuerberater: zwischen EUR 98 und EUR 125 pro Stunde
Die stundenweise Entlohnung ist von der Komplexität der Aufgabe abhängig.
Qualifikation Buchhalter: EUR 55 pro Stunde
Alternativ zum Stundensatz kann eine Pauschale pro aufgewendeter Buchungszeile von EUR 1,05 vereinbart werden.
Qualifikation Lohnverrechner: EUR 21 Monatspauschale pro DN
Jahrespaket für Selbständige
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Pauschale für das Kalenderjahr zu vereinbaren. Dieses wird auf Basis des voraussichtlichen Aufwands (geschätzter Belegumfang und der zu erwarteten Buchungsprobleme) ermittelt. Damit sind die Kosten für Sie klar festgelegt und es kann keine unangenehmen Überraschungen geben.
Die vereinbarte Pauschale gilt für die Buchhaltungs- und Bilanzierungstätigkeiten, Lösung von Spezialfragen ist darin nicht enthalten.
Preisbeispiel bei monatlicher Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung.
| geschätzter monatlicher Zeitaufwand: 2 Stunden ab | EUR | 1.200 |
| Erstellung der Steuererklärungen und steuerliche Beratung ab | EUR | 450 |
| Gesamtpreis daher ab | EUR | 1.650 |